Erste Hilfe im Unternehmen: Was Schweizer Arbeitgeber gesetzlich schulden und wie sie es richtig umsetzen

Schweizer Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe im Betrieb sicherzustellen – ein regelmässiger Firmenkurs schützt Ihr Team und rettet im Ernstfall Leben.
2026-05-30 20:05:40

Einleitung

Ein Mitarbeiter bricht bewusstlos zusammen. Eine Kollegin schneidet sich tief an einer Maschine. Ein Herzstillstand im Grossraumbüro. Solche Situationen kommen vor, in kleinen Betrieben genauso wie in grossen Konzernen. Die Frage ist nicht ob, sondern ob Ihr Team in diesem Moment weiss, was zu tun ist.

Schweizer Arbeitgeber tragen eine gesetzliche Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Ein Teil dieser Verantwortung betrifft die betriebliche Erste-Hilfe-Vorsorge. In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz fordert, was in der Praxis häufig fehlt und wie Sie es richtig umsetzen.


Was sagt das Schweizer Arbeitsrecht zur Ersten Hilfe im Betrieb?

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die zugehörigen Verordnungen, insbesondere die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), verpflichten Arbeitgeber, angemessene Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden zu treffen.

Konkret bedeutet das: Betriebe müssen sicherstellen, dass im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Die SUVA empfiehlt, dass in jedem Betrieb mindestens 10 Prozent der Belegschaft über Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen sollten. Je nach Branche, Betriebsgrösse und Risikoprofil können die Anforderungen höher sein.

Für Betriebe mit erhöhtem Unfallrisiko, zum Beispiel in der Industrie, im Baugewerbe oder in der Pflege, gelten strengere Anforderungen. Hier ist eine regelmässige, strukturierte Erste-Hilfe-Schulung nicht nur empfohlen, sondern erwartet.


Was fehlt in den meisten Betrieben?

In der Praxis zeigt sich oft das gleiche Bild: Es gibt einen Erste-Hilfe-Kasten an der Wand, vielleicht sogar einen AED im Foyer, aber niemand weiss genau, wie er zu benutzen ist. Der letzte Erste-Hilfe-Kurs liegt fünf Jahre zurück und war ein Pflichttag, den die Hälfte des Teams schon vergessen hat.

Das ist keine Schuld der Mitarbeitenden, sondern ein strukturelles Problem. Erste Hilfe wird oft als Pflichtübung behandelt und nicht als echte betriebliche Kompetenz. Die Folge: Im Notfall zögert das Team, wertvolle Minuten gehen verloren.


Was macht einen guten Firmenkurs aus?

Ein wirksamer Firmenkurs ist mehr als ein Pflichttermin. Er muss auf den konkreten Betrieb zugeschnitten sein. Ein Bürobetrieb hat andere Risikosituationen als eine Produktionshalle oder ein Pflegeheim. Die Szenarien, die geübt werden, sollten aus dem echten Arbeitsalltag kommen.

Wichtige Merkmale eines guten Firmenkurses sind branchenspezifische Szenarien und Fallbeispiele, praktisches Üben mit genug Zeit pro Teilnehmenden, kleine Gruppen für persönliche Betreuung, zertifizierte Kursleiter mit Hintergrund im Rettungsdienst, ein offiziell anerkanntes Abschlusszertifikat sowie ein fester Schulungsrhythmus für regelmässige Auffrischungen.

RescueLife GmbH bietet Firmenkurse direkt in Ihrem Unternehmen an. Wir bringen alle notwendigen Materialien mit, passen die Inhalte auf Ihre Branche an und schulen Ihr Team in Ihrer gewohnten Umgebung.


Warum Inhouse-Schulung sinnvoller ist als externe Kurse

Wenn das gesamte Team gemeinsam schult, entsteht etwas Wichtiges: gemeinsames Wissen und gemeinsame Abläufe. Im Notfall wissen alle, wer den Notruf absetzt, wer mit der Herzdruckmassage beginnt und wer den AED holt. Diese eingespielten Abläufe entstehen nicht, wenn jeder Mitarbeitende einzeln einen externen Kurs besucht.

Hinzu kommt der praktische Vorteil: kein Reiseaufwand, keine verlorene Arbeitszeit durch An- und Abreise und ein Kursinhalt, der direkt auf Ihren Betrieb abgestimmt ist.


Empfehlung: Wie oft sollte ein Unternehmen schulen?

Das Swiss Resuscitation Council empfiehlt eine Auffrischung alle zwei Jahre. Für Betriebe mit wechselndem Personal oder hohem Risikoprofil empfehlen wir eine jährliche Schulung. Viele unserer Firmenkunden vereinbaren mit uns einen festen Jahresrhythmus, damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät.


Fazit

Betriebliche Erste Hilfe ist keine Formalität. Sie ist eine echte Schutzpflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden und eine Investition in die Sicherheit Ihres Unternehmens. Ein gut vorbereitetes Team reagiert schneller, sicherer und koordinierter, wenn es darauf ankommt.

RescueLife GmbH ist Ihr Partner für betriebliche Erste-Hilfe-Schulungen in der ganzen Deutschschweiz. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Team im Ernstfall weiss, was zu tun ist.

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